Kosten

Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker GeBüH und dem LVKH(Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie).
Für das Erstgespräch wird eine Pauschale verlangt.

Ich gewähre bis zu 30% Rabatt für soziale Härtefälle: Betroffene von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit, Auszubildende, Alleinerziehende und Familien ab zwei Kindern

Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht oder nur zum Teil:
Die Honorargebühren werden von den Krankenkassen eventuell nur anteilig (Zusatzversicherung, Privatversicherung) oder gar nicht erstattet(Gesetzliche Krankenversicherung). Die Kosten tragen Sie daher selber, unabhängig davon wieviel Ihnen die Versicherung erstattet. Klären Sie deshalb bitte rechtzeitig mit Ihrem Versicherer wieviel der Kosten erstattet wird.

Bitte beachten Sie, daß ein bereits vereinbarter Termin mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden muß, ansonsten wird die reservierte Zeit mit 30% berechnet.

 

Versicherungen bestätigen: „Weniger Kosten durch Homöopathie“
Die SECURVITA Krankenkasse und die Techniker Krankenversicherung haben in ihren Studien festgestellt, dass die Behandlung mit Homöopathie 50% weniger Antibiotikagaben, weniger Allergien, weniger Krankhaus- und Krankheitstage, und damit weniger Kosten zur Folge hat. Die Kosten aller homöopathischer Behandungen betragen insgesamt etwa 0,03% der Krankenkassenkosten.
Die Ergebnisse sind starke Argumente für eine Beibehaltung der grundsätzlichen Erstattungsfähigkeit homöopathischer Arzneien sowie deren Apothekenpflicht.

Quelle:  

  • PRESSEMITTEILUNG der SECURVITA Krankenkasse,|15.09.2020
  • krankenkassen-direkt.de/news/mitteilung/SECURVITA-SECURVITA-Langzeitstudie-Homoeopathie-ist-wirtschaftlich-und-wirksam-2692040.html
  • VKHD-Newsletter Nr. 64 vom 19.9.20
  • Schweizer Tageszeitung „Tagesanzeiger“, 14.11.19
  • Blog von Carl Classen,1.2.2020, www.arscurandi.de